AfD fordert Zinsanpassung im Steuerrecht
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat einen Antrag mit dem Titel „Zinsanpassung zur Wiederherstellung einer Steuergerechtigkeit“ (20/1027) vorgelegt. Die Vorlage soll am Donnerstag im vereinfachten Verfahren überwiesen werden.
Die Fraktion fordert die Bundesregierung mit dem Antrag dazu auf, das geltende Rechte an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen anzupassen. Nach Willen der Fraktion soll die Bundesregierung dazu einen Gesetzentwurf vorlegen, „um die Zinssätze gemäß § 233a AO (Nachzahlungs- und Erstattungszinsen) sowie die Zinssätze gemäß §§ 234, 236 und 237 AO (Stundungszinsen, Prozesszinsen und Zinsen bei Aussetzung der Vollziehung) in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 AO rückwirkend bis 2014 aufzuheben und neu zu regeln“. Für diese Steuerzinsen soll demnach ein einheitlicher Zinssatz „auf der Grundlage des Basiszinssatz nach § 247 BGB zuzüglich eines Aufschlags von 3 Prozentpunkten p. a.“ festgelegt werden. „Die Zinssätze bei Steuerhinterziehung (gemäß § 235 AO) bleiben von dieser Regelung ausdrücklich unberührt“, schreibt die Fraktion.