CDU/CSU: Coronabedingte Elterngeldregelung verlängern
Berlin: (hib/SAS) Die CDU/CSU-Fraktion fordert, die während der Corona-Pandemie eingeführten Sonderregelungen zum Elterngeld zu verlängern. Ein entsprechender Antrag (20/1007) steht am heutigen Mittwoch erstmalig auf der Tagesordnung des Bundestages.
Konkret geht es darum, die seit 1. März 2020 geltenden Regelungen, die zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen sind, rückwirkend bis zum 23. September 2022 zu verlängern. Die Elterngeldregelungen seien befristet geändert worden, um Familien auch in der Corona-Pandemie mit dem Elterngeld zu unterstützen, heißt es im Antrag.
Dieses sei zunehmend nicht mehr möglich gewesen, da eine wachsende Zahl von Eltern, die etwa in der Pflege, Medizin oder bei der Polizei tätig sind, nicht mehr über Arbeitszeit selbst bestimmen konnten, schreiben die Abgeordneten. „Für Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen wollten (und wollen), konnte (und kann es noch immer) aufgrund der Covid-19-Pandemie schwierig sein, seine Voraussetzungen einzuhalten.“ Vor diesem Hintergrund sei Eltern „Vertrauensschutz“ gewährt und unter anderem die nachträgliche Nachweisführung gelockert worden.
Sonderregelungen wurden zudem für Eltern eingeführt, die von Kurzarbeit, Freistellung oder Entlassung betroffen sind. Solche Zeiten konnten seither bei der Antragstellung auf Elterngeld ausgeklammert werden, sodass sie nicht in die Bemessung des Elterngeldes einflossen. Diese Ausnahmeregelung jedoch endete, wie auch die Sonderegelung bei der Beantragung des Partnerschaftsbonus, am 31. Dezember 2021.