Extremistenbeschluss von 1972 thematisiert
Berlin: (hib/STO) Den „Extremistenbeschluss“ vom 28. Januar 1972 thematisiert die Fraktion Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/369). Danach sollten mit dem von den Regierungschefs von Bund und Ländern vor 50 Jahren beschlossenen sogenannten Radikalenerlass „Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten beziehungsweise entlassen werden.
Wissen will die Fraktion, in wie vielen Fällen seit 1972 bei den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder Regel- oder Bedarfsabfragen zu Bewerbern und Beschäftigten des Öffentlichen Dienstes gestellt wurden. Auch erkundigt sie sich danach, wie viele Überprüfungen einen Verdacht auf fehlende Verfassungstreue aufgrund einer „rechtsradikalen“ oder einer „linksradikalen Bestrebung“, Einstellung, Aktivität oder Mitgliedschaft ergaben. Ferner fragt sie unter anderem, in wie vielen Fällen seit 1972 Bewerber auf Grundlage der genannten Abfragen nicht in den Öffentlichen Dienst des Bundes oder der Länder eingestellt beziehungsweise Beschäftigte aus diesem entlassen wurden.