Regierungsdefinition des Begriffs „souveräne Cloud“
Berlin: (hib/STO) Ihre Definition des Begriffs „souveräne Cloud“ legt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/15138) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/15036) dar. „Digitale Souveränität“ beschreibt danach „die Fähigkeiten und Möglichkeiten von Individuen und Institutionen, ihre Rolle(n) in der digitalen Welt selbstständig, selbstbestimmt und sicher ausüben zu können“. In diesem Sinne werden als sogenannte souveräne Clouds laut Bundesregierung „alle Clouds verstanden, die es dem Bund erlauben. selbstständig, selbstbestimmt und sicher tätig zu sein“. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, müssen dabei „gemäß Beschluss IT-Planungsrat zur Digitalen Souveränität“ die strategischen Ziele Wechselfähigkeit, Gestaltungsfähigkeit und Einfluss auf IT-Anbieter beachtet werden.
Des Weiteren enthält die Antwort unter anderem die Regierungs-Definitionen der Begriffe „Private Cloud“, „On-Premises Cloud“, „Föderale Cloud (DVC)“, „Third-Party-Cloud“, Public-Cloud„, “Hybrid-Cloud„ und “Multi-Cloud„.