28.03.2025 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 130/2025

Handlungsempfehlungen des Antiziganismusbeauftragten

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (20/15140) liegen „Tätigkeitsbericht und Handlungsempfehlungen des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antiziganismus und für das Leben der Sinti und Roma in Deutschland“, Mehmet Gürcan Daimagüler, vor. Darin empfiehlt der Beauftragte der Bundesregierung, den 2. August „als Gedenktag für die ermordeten Sinti* und Roma* nicht nur auf europäischer Ebene, sondern auch weltweit anzuerkennen“ und hierzu eine Initiative im Rahmen der Vereinten Nationen einzubringen. Auch plädiert er dafür, sich für eine stärkere Verankerung des 2. August als Gedenktag in Deutschland und Europa einzusetzen.

Zugleich legt er der Bundesregierung nahe, die nationale Strategie „Antiziganismus bekämpfen, Teilhabe sichern!“ weiterzuentwickeln, „mit einem Budget zu hinterlegen und überprüfbare Kriterien zur Erfolgskontrolle zu entwickeln“. Zudem soll die Bundesregierung nach seinem Willen eine „Kommission zur Aufarbeitung des an Sinti* und Roma* nach 1945 begangenen Unrechts“ einsetzen und mit den nötigen Mitteln ausstatten.

Daneben spricht sich der Beauftragte dafür aus, „den Schutzstatus der Roma*, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind, dauerhaft abzusichern und ihnen gleichberechtigten Zugang zu allen relevanten Unterstützungsmaßnahmen zu gewähren“. Des Weiteren rät er, „geflüchteten Roma* aus dem ehemaligen Jugoslawien und ihren Angehörigen, die bis heute vielfach im Status der Duldung leben“, aus humanitären und historischen Gründen eine sichere Bleibeperspektive zu eröffnen.

Ferner dringt er darauf, Lücken in der Entschädigungspraxis zu prüfen und die „Gleichstellung der von NS-Verfolgung betroffenen Sinti* und Roma* mit jüdischen Opfern der NS-Verfolgung in der Verwaltungspraxis sicherzustellen“. Darüber hinaus setzt sich der Beauftragte in seinen Handlungsempfehlungen unter anderem dafür ein, das gesellschaftliche Bewusstsein für die Geschichte von Sinti und Roma zu schärfen und Maßnahmen zur Anerkennung und Förderung ihrer kulturellen Leistungen und Sprache und ihrer Zugehörigkeit zur deutschen Gesellschaft zu stärken.