Ausgaben für Fluchtursachenbekämpfung
Berlin: (hib/SAS) Für die Sonderinitiative (SI) „Flüchtlinge und Aufnahmeländer“, mit der das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) seit 2022 Flüchtlinge und Binnenvertriebene sowie Aufnahmeländer und die lokale Bevölkerung unterstützt, standen im Jahr 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 435,3 Millionen Euro zur Verfügung. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/15030) auf eine Kleine Anfrage der BSW-Fraktion (20/14892) hervor.
Im Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen und Flüchtlinge (re-)integrieren“, die der SI „Flüchtlinge und Aufnahmeländer“ vorausging, seien von 2014 bis Ende 2022 in rund 319 Projekten mehr als 33,5 Millionen Menschen in 78 Ländern mit Mitteln in Höhe von rund 4,3 Milliarden Euro erreicht worden, heißt es in der Antwort.
Die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Unterstützung von Geflüchteten und der ansässigen Bevölkerung in den Aufnahmeregionen werde unter anderem belegt durch die Evaluierung des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwicklungszusammenarbeit sowie durch eine Studie des German Institute of Development und Sustainability (IDOS) zur Wirksamkeit von Cash-for-Work-Maßnahmen.
Zu den weiteren flüchtlingsbezogenen Ausgaben verweist die Bundesregierung auf die Finanzpläne, in denen die Bundesregierung jährlich über die verwendeten Mittel informiert. Eine Auflistung der flüchtlingsbezogenen Ausgaben nach Ressorts für die Jahre 2016 bis 2023 ist der Antwort als Anlage beigefügt. „Eine genaue Abgrenzung, ob und in welchem Umfang diese ausschließlich der Bekämpfung von Fluchtursachen dienen“, sei aufgrund der „Komplexität der Aufgabenwahrnehmung nicht in jedem Einzelfall möglich“, schreibt die Bundesregierung.
Das BSW hatte unter anderem gefragt, wie hoch die Mittel zur Bekämpfung von Fluchtursachen in den vergangenen zehn Jahren waren. Die Fragesteller kritisieren auch, dass die Bundesregierung die Bekämpfung von Fluchtursachen vernachlässigt habe und „keine kohärente ressortübergreifende Strategie“ erkennbar sei.