03.03.2025 Auswärtiges — Antwort — hib 107/2025

Zwei Cyberangriffe durch staatliche Akteure seit 2023

Berlin: (hib/AHE) Seit der Verabschiedung der Nationalen Sicherheitsstrategie 2023 hat die Bundesregierung im Rahmen des nationalen Attribuierungsverfahren zwei Cyberangriffe einem staatlichen Akteur öffentlich zugerechnet. Das geht aus der Antwort (20/15019) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14590) hervor. „Am 3. Mai 2024 veröffentlichte die Bundesregierung gemeinsam mit der EU und mit Unterstützung der Nato, dass ein Cyberangriff auf den Parteivorstand der SPD im Jahr 2023 einem Akteur mit Verbindungen zum russischen Geheimdienst GRU zuzuordnen ist.“ Am 31. Juli 2024 habe die Bundesregierung öffentlich gemacht, dass ein Cyberangriff auf das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie staatlichen chinesischen Akteuren zuzurechnen sei.

Für die Maßnahmen der Abwehr von Gefahren im Cyberraum ist aus Sicht der Bundesregierung eine Grundgesetz-Änderung zur Schaffung einer Gefahrenabwehrkompetenz des Bundes notwendig. Sie setze sich dafür sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene ein.