28.02.2025 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Antwort — hib 105/2025

Bundesförderung für Sportstätten in Sachsen

Berlin: (hib/HLE) Aufgrund des hohen Sanierungsbedarfs unterstützt der Bund die Kommunen beim Erhalt und Ausbau ihrer Sportinfrastruktur mit städtebaulichen Förderprogrammen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14978) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14813) mit, die sich nach der Sportstättenförderung im Freistaat Sachsen erkundigt hatte.

Eine flächendeckende Unterstützung sei nicht möglich, schreibt die Bundesregierung. Die Antwort enthält in den Anlagen Aufstellungen der in Sachsen vom Bund geförderten Sporteinrichtungen. In der Vorbemerkung zur Antwort wird darauf hingewiesen, dass die Sportförderung und insbesondere der Breitensport in erster Linie Angelegenheit der Länder sei, die Förderung von Sportstätten Angelegenheit der Kommunen.

Dem Bund sei bekannt, dass es bei Sportstätten und Schwimmbädern einen erheblichen Sanierungsbedarf gebe. Beispielsweise belaufe sich nach dem Kommunalpanel 2024 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) der wahrgenommene Investitionsrückstand der Kommunen im Bereich Sport auf über zwölf Milliarden Euro. Vor diesem Hintergrund unterstütze der Bund Kommunen beim Erhalt ihrer Sportinfrastruktur im Rahmen des Städtebaus mit verschiedenen Bundesprogrammen.