Regierung weist „Unterstellungen“ zu Wolfgang Schmidt zurück
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort (20/15010) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14809) zur Amtsführung des Chefs des Bundeskanzleramtes und Ministers für besondere Aufgaben Wolfgang Schmidt (SPD) „zahlreiche unzutreffende Behauptungen und Unterstellungen der Fragesteller“ zurück. Zurückgewiesen wird vor allem die „haltlose Unterstellung“, es habe im Werdegang von Bundeskanzler Olaf Scholz eine Vielzahl politischer Skandale und eine „Verwicklung Schmidts“ gegeben. Die Unionsfraktion hatte 79 Fragen zur Amtsführung Schmidts gestellt, der engster Vertrauter des Kanzlers sei und ihn seit 2002 in verschiedenen Funktionen begleitet habe.
Zur Frage, ob die Öffentlichkeit und der Deutsche Bundestag von Schmidt über den „Steuerfall M. M. Warburg & CO Bank“ zeitnah, zutreffend und vollständig informiert wurde, sowie zu weiteren Fragen verweist die Bundesregierung auf ihre frühere Antwort (20/14669) auf eine Große Anfrage der Unionsfraktion (20/14356). Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft habe in seinem Zwischenbericht vom 28. Februar 2028 festgestellt, dass es keine politische Einflussnahme auf Entscheidungen der Steuerverwaltung gegeben habe. Die Strafbarkeit der Cum-Ex-Geschäfte der Warburg Bank sei vom Bundesgerichtshof bereits Ende Juli 2021 höchstrichterlich festgestellt worden. Die Frage, ob es im Bundeskanzleramt eine separate Organisationseinheit gibt, die mit dem Umgang mit dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in Hamburg oder dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss im Deutschen Bundestag zum Warburg-Skandal betraut ist, wird von der Regierung verneint.
Zu Fragen der Fraktion zur Pressearbeit Schmidts heißt es in der Antwort, es gehöre in einer parlamentarischen Demokratie zur Aufgabe der Regierungsmitglieder, sich mit Medienvertretern auszutauschen. Das gelte ebenso für den Austausch mit Gewerkschaften, Verbänden und Wissenschaft sowie für die Teilnahme an Symposien, Konferenzen und Podiumsdiskussionen. Der Chef des Bundeskanzleramtes verfüge über keine dienstlichen Social-Media-Kanäle. Zur privaten Nutzung sozialer Medien durch Regierungsmitglieder mache die Bundesregierung grundsätzlich keine Angaben. Eine „schwarze Liste“ von Journalisten, denen Schmidt Informationen vorenthalte, gebe es nicht.
Dem gemeinnützigen Verein „Dezernat Zukunft“ mit Sitz in Berlin habe das Bundeskanzleramt in der Vergangenheit keine finanziellen Mittel „im Sinne der Fragestellung“ vergeben, teilt die Bundesregierung weiter mit. Es seien auch keine Aufträge an das „Dezernat Zukunft“ vergeben worden. Zur Frage, welche dienstlichen Termine Schmidt mit seiner Lebensgefährtin Philippa Sigl-Glöckner, Gründungsdirektorin von „Dezernat Zukunft“, wahrgenommen habe, schreibt die Bundesregierung, der Bundesminister werde anlassbezogen zu bestimmten Veranstaltungen mit dienstlichem Bezug, wie etwa protokollarische oder gesellschaftliche Veranstaltungen, privat begleitet. Derartige Terminbegleitungen würden amtlich aber nicht erfasst.
Die von der Unionsfraktion angesprochenen deutsch-französischen Beziehungen haben laut Bundesregierung für den Chef des Bundeskanzleramtes wie für die Regierung insgesamt einen „sehr hohen Stellenwert“. Der Austausch zwischen beiden Regierungen sei in den vergangenen Jahren gezielt vertieft worden, etwa durch Tagungen des Deutsch-Französischen Ministerrates und des Deutsch-Französischen Verteidigungs- und Sicherheitsrates sowie erstmals bei einer deutsch-französischen Regierungsklausur im Vollformat beider Kabinette.
Darüber hinaus unterstreicht die Regierung in ihrer Antwort, die von der Unionsfraktion behauptete Diskrepanz zwischen der Feststellung, dass einerseits israelische Sicherheitsinteressen deutsche Staatsräson sind und andererseits 2024 kaum noch Genehmigungen für Waffenexporte nach Israel erteilt wurden, gebe es nicht.