18.02.2025 Arbeit und Soziales — Unterrichtung — hib 93/2025

Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat ihren Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit als Unterrichtung (20/14970) vorgelegt. Um die Notwendigkeit eines solchen Aktionsplans zu untermauern, verweist sie auf verschiedene dazu vorliegende Statistiken, die eine Zunahme beider Phänomene belegen. So schätze die ILO (Internationale Arbeitsorganisation) die Gesamtzahl der Opfer von Zwangsarbeit in Europa und Zentralasien für das Jahr 2021 auf 4,1 Millionen. Die Zahl der Menschen in prekären oder ausbeuterischen Verhältnissen werde nicht erfasst, dürfte aber um ein Vielfaches höher liegen, heißt es in der Unterrichtung. „Auch in Deutschland gibt es prekäre, ausbeuterische und erzwungene Beschäftigungsverhältnisse, von denen insbesondere ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen sind“, schreibt die Regierung und verweist unter anderem auf vergangene Skandale in der Fleischindustrie.

Mit dem Nationalen Aktionsplan gegen Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit (NAP A/Z) lege die Bundesregierung erstmals eine nationale Strategie vor, um Arbeitsausbeutung und Zwangsarbeit in Deutschland weiter zu bekämpfen, einzudämmen und perspektivisch zu beseitigen. Denn es sei nicht zu akzeptieren, dass Menschen in Deutschland, meist unbemerkt, in ausbeuterischen und erzwungenen Beschäftigungsverhältnissen arbeiten müssen. „Der Aktionsplan soll das erhebliche Dunkelfeld aufhellen und durch ein Bündel von Maßnahmen dazu beitragen, diese Missstände wirksam zu eliminieren“, betont die Regierung weiter.

Die Maßnahmen sollen sich auf drei Bereiche konzentrieren: Erstens: Umfassende Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von ausbeuterischen Arbeitsbedingungen bedroht sind. Zweitens: Förderung der grenzüberschreitenden Vernetzung und internationalen Zusammenarbeit verschiedener Akteure am Arbeitsmarkt und drittens: die zielgerichtete Sensibilisierung von Behörden auf Bundes-, Landes und Kommunalebene, Sozialpartnern und Unternehmen in Deutschland.