17.02.2025 Finanzen — Antwort — hib 92/2025

Kontrollen zur Überprüfung von Sendungen aus China

Berlin: (hib/HLE) Auf unlauteres Verhalten chinesischer Onlineplattformen reagiert die deutsche Zollverwaltung mit einem flexiblen Personaleinsatz und hat zudem bereits seit mehreren Jahren ein IT-Verfahren speziell für die Abfertigung geringwertiger Sendungen im Einsatz. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14908) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14647) mit, in der von einem Schaden in zweistelliger Milliardenhöhe durch nicht gezahlte Zölle und Einfuhrumsatzsteuern die Rede ist.

Eingehende Sendungen werden nach Angaben der Regierung stichprobenweise geprüft und bei Bedarf auch physischen Kontrollen unterzogen. Darüber hinaus seien im Herbst 2024 Schwerpunktkontrollen im Bereich des E-Commerce durchgeführt worden. Die Bundesregierung erinnert an ihren „Aktionsplan E-Commerce“, der darauf abziele, die konsequente Durchsetzung bestehender Rechtsvorschriften durch Hersteller, Händler und E-Commerce-Plattformen auch aus Drittstaaten sicherzustellen. Darüber hinaus sehe der Aktionsplan eine Prüfung vor, ob das bestehende Recht ausreiche, um eine effektive Rechtsdurchsetzung, Verbraucherschutz, Produktsicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.