17.02.2025 Auswärtiges — Kleine Anfrage — hib 91/2025

FDP thematisiert Vorgaben für deutsche UNRWA-Unterstützung

Berlin: (hib/AHE) Nach Vorgaben für die Unterstützung des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) durch die Bundesregierung erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/14865).

Wie es darin heißt, habe die Bundesregierung nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, Anzeichen für die Zweckentfremdung von Mitteln konsequent zu untersuchen. „Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung Deutschlands, die Zahlungen im April 2024 wieder aufzunehmen, nachdem diese im Zuge der Terrorattacken der Hamas vom 7. Oktober 2023 und Berichten über mögliche Verwicklungen von UNRWA-Mitarbeitern vorübergehend gestoppt worden waren.“

Die Abgeordneten erkundigen sich in diesem Zusammenhang nach der Umsetzung des jüngst verschärften Paragrafen 8a des Haushaltsgesetzes (HG), nach dem Leistungen des Bundes nicht zur Finanzierung terroristischer Aktivitäten eingesetzt werden und „keine Zuwendungen an Empfänger gewährt werden, die terroristische Vereinigungen sind, terroristische Vereinigungen unterstützen oder diesen nahestehen“.

Außerdem soll die Bundesregierung Angaben zur Stärkung der Neutralitätsmaßnahmen bei UNRWA machen und erklären, ob ein Bekenntnis zur territorialen Integrität und zum Existenzrecht Israels eine grundlegende Einstellungsvoraussetzung für UNRWA-Mitarbeiter sein sollte.