Klimaschutzwirkung des Kohleausstiegs
Berlin: (hib/MIS) Der gesetzliche Kohleausstieg unterstützt unabhängig von den Löschungsmengen durch die planmäßige schrittweise Reduzierung der emissionsintensiven Braunkohleverstromung erheblich die Transformation und die Dekarbonisierung des Stromsystems. Das geht aus der Antwort (20/14929) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage ( 20/14641) der FDP-Fraktion zur Klimaschutzwirkung und den Kosten des Kohleausstiegs hervor. Weiter heißt es darin, die Kohleverstromung in Deutschland sinke infolgedessen kontinuierlich und sei auch im abgelaufenen Jahr 2024 trotz Abschaltung der letzten Kernkraftwerke im Jahr 2023 weiter gesunken.
Auf die Frage, welche Klimaschutzwirkung die Bundesregierung aus dem gesetzlichen Kohleausstieg unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und dem 2022 im Erneuerbare-Energien-Gesetze (EEG) angehobenen Strommengenpfad bis zum Jahr 2030 und darüber hinaus ableite, erklärt die Bundesregierung, der gesetzliche Kohleausstieg könne der Absicherung des Emissionsminderungsziels für die Energiewirtschaft und Deutschland als Ganzes für 2030 und darüber hinaus dienen. Die konkrete CO2-Einsparung durch den gesetzlichen Kohleausstieg hänge davon ab, wie sich das energiewirtschaftliche Umfeld entwickle und in welchem Umfang ansonsten Kohle noch wirtschaftlich verstromt worden wäre.