Planwagenfahrten zur Brauchtumspflege rechtssicher geregelt
Berlin: (hib/HAU) Aus Sicht der Bundesregierung sind die geltenden straßenverkehrsrechtlichen Anforderungen an die Durchführung von Planwagenfahrten notwendig, „um die Sicherheit der Teilnehmer und Besucher von örtlichen Brauchtumsveranstaltungen zu gewährleisten“. Das geht aus der Antwort der Regierung (20/14840) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14548) hervor, in der „bürokratische Hürden bei Planwagenfahrten zur Brauchtumspflege“ thematisiert wurden.
Traditionelle Brauchtumspflege habe für die Bundesregierung einen hohen Stellenwert, heißt es in der Antwort. Damit beispielsweise Festumzüge mit Planwagen sicher durchgeführt werden, ohne die Teilnehmer und Besucher zu gefährden, habe sie dafür entsprechende Anforderungen festgelegt. Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sowie die Zweite Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften regelten die Voraussetzungen der Planwagenfahrten zur Brauchtumspflege „rechtssicher und in ausreichendem Maße“. Daher sehe das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) keinen Anpassungsbedarf.