Einsatz sogenannter Kugelbomben
Berlin: (hib/STO) Um den Einsatz sogenannter Kugelbomben geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/14807) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/14544). Wie die Abgeordneten darin schrieben, kam es im Zuge des Jahreswechsels 2024 auf 2025 zu mehreren Detonationen von Kugelbomben, teils mit tödlichem Ausgang.
Laut Bundesregierung handelt es sich bei Kugelbomben um Großfeuerwerk der Kategorie F4, das in Europa strengen Vorschriften unterliegt und nur für den professionellen Gebrauch durch Personen mit Fachkenntnissen vorgesehen ist. In Deutschland darf Feuerwerk dieser Kategorie der Antwort zufolge nur mindestens 21 Jahre alten Personen „mit einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis oder Befähigung (für die eine besondere Fachkunde nachgewiesen werden muss) überlassen werden“. Damit dürfen Kugelbomben in Deutschland legal nicht von der Allgemeinheit erworben und verwendet werden, wie es in der Vorlage weiter heißt. Danach sind „der Erwerb und die Verwendung durch Nichtberechtigte von Feuerwerkskörpern der Kategorie F4“ strafbar.