05.02.2025 Gesundheit — Antrag — hib 74/2025

AfD will Berufserlaubnis von Ärzten aus Drittstaaten ändern

Berlin: (hib/NKI) Die AfD-Fraktion will ausländischen Ärzten aus Drittstaaten eine Berufserlaubnis oder Approbation grundsätzlich erst nach entsprechender Prüfung der beruflichen und sprachlichen Eignung ausstellen. In ihrem Antrag (20/14837) fordern die Abgeordneten, „erstantragstellenden ausländischen Ärzten aus Drittstaaten eine Berufserlaubnis oder Approbation grundsätzlich erst nach einer dem Staatsexamen des Medizinstudiums entsprechenden Prüfung und nachdem der Arzt gute Fähigkeiten der sprachlichen Kommunikation (fachsprachlich und allgemeine Deutschkenntnisse auf dem Niveau C1) nachgewiesen hat, zu erteilen“, heißt es in dem Antrag. Außerdem soll beim Bundesgesundheitsministerium eine interdisziplinär besetzte Prüfungsstelle eingerichtet werden, die zentral die Sprachkompetenz sowie die berufliche Eignung der Antragsteller „objektiv beurteilt und hierzu auch die Authentizität von Zeugnissen und Abschlüssen prüft“. Ein bundesweites Register solle schließlich dafür sorgen, dass „sämtliche Anerkennungsverfahren von Ärzten aus Drittstaaten dokumentiert und die vorgelegten Dokumente zentral archiviert werden“.

Die AfD-Abgeordneten argumentieren, dass der 121. Deutsche Ärztetag bereits im Jahr 2018 festgestellt habe, dass bei in Deutschland aus Drittstaaten einreisenden Ärzten die zutage tretenden Kenntnisse nicht selten im Gegensatz zur behaupteten Qualifikation stünden, Fälschungen von Zeugnissen und Urkunden nur schwer erkennbar seien und selbst echte Dokumente aus Drittstaaten keine Gewähr für korrekt bescheinigte Qualifikationen böten. Zudem habe die Bundesregierung bereits 2015 die Innenministerien und Senatsverwaltungen der Länder auf die Häufung von Fälschungen bei Berufsabschlüssen hingewiesen.