Zustimmung für Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz
Berlin: (hib/AW) Die geplante Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) kann doch noch verabschiedet werden. Der Kulturausschuss billigte den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/13952) in geänderter Fassung in seiner voraussichtlich letzten Sitzung der Legislaturperiode am Mittwoch mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gegen das Votum der AfD-Fraktion und der Gruppe Die Linke. Gemäß eines vom Ausschuss mehrheitlich angenommenen Änderungsantrags von SPD, Union, Grünen und FDP bekommt die Stiftung allerdings nicht wie ursprünglich vorgesehen das Recht eingeräumt, ihren Namen eigenständig ändern zu können. Zudem bedarf die Zulegung privatrechtlicher Stiftungen zur SPK, wie etwa der „Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss“, nicht nur der Zustimmung der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde, sondern auch der Zustimmung des Haushaltsausschusses und des Kulturausschusses des Bundestages. Der Bundestag wird voraussichtlich am Donnerstag abschließend über den geänderten Gesetzentwurf beraten und abstimmen. Das Gesetz soll am 1. Dezember dieses Jahres in Kraft treten.
Konkret sieht der Gesetzentwurf deutliche Veränderungen in den Strukturen und der Arbeitsweise der SPK vor, die für 25 Museen, Bibliotheken, Archive und Forschungsinstitute und rund 2.000 Mitarbeiter verantwortlich ist. So soll die Stiftung zukünftig nicht mehr allein von einem Präsidenten geführt werden, sondern von einem kollegialen Vorstand aus bis zu sieben Mitgliedern. Im Gegenzug soll der Stiftungsrat von 20 auf neun Mitglieder verkleinert werden. Herausgehobene Führungspositionen sollen nur noch zeitlich befristet besetzt werden und Verbeamtungen die Ausnahme bleiben. Zudem sollen die Stiftung und ihre einzelnen Einrichtungen deutlich autonomer über den Einsatz ihrer finanziellen Mittel entscheiden können. All dies soll die SPK effizienter und international konkurrenzfähiger machen.