Antrag zu Antisemitismus an Hochschulen und Schulen
Berlin: (hib/SCR) Die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP haben einen Antrag unter dem Titel „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern“ (20/14703) vorgelegt. Die Vorlage soll am Mittwoch, 29. Januar 2025, im Bundestag beraten und abgestimmt werden. Mit dem Antrag wolle sich der Bundestag „in aller Deutlichkeit“ positionieren: „Nie wieder ist jetzt. Antisemitismus und Israelfeindlichkeit dürfen keinen Platz an Schulen und Hochschulen haben“, heißt es darin.
Wie die Antragsteller darin schreiben, hätten „das brutale Massaker der Terrororganisation Hamas vom 7. Oktober 2023 in Israel und der Krieg im Gazastreifen ... den Nahostkonflikt vor allem an Schulen und Hochschulen erneut ins Zentrum gerückt“. Jüdische und israelische Schülerinnen und Schüler, Studierende, Lehrende und Mitarbeitende würden „sich starken persönlichen und zunehmend auch gewaltsamen Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt“ sehen. Auch nicht-jüdische Schülerinnen und Schüler, Studierende, Lehrende und Mitarbeitende, die ihre Solidarität mit dem Staat Israel sowie den Jüdinnen und Juden in Deutschland und weltweit zum Ausdruck brächten, würden vielerorts in Deutschland bedroht, „insbesondere von Organisationen oder Vereinen, die aufgrund ihrer eindeutigen Sympathien für Islamisten (u. a. Hamas, Hisbollah, Huthis etc.) auf dem Schirm der deutschen Sicherheitsbehörden sind“, heißt es weiter.
Zu den Forderungen des Antrags, die an die Bundesregierung gerichtet sind, gehören unter anderem eine Stärkung der Antisemitismusforschung, ein stärkeres Vorgehen gegen antisemitisches Verhalten und eine verstärkte Antisemitismusprävention an Schulen und Hochschulen. Zudem fordern die Fraktionen, „Erkenntnisse aus der Antisemitismusforschung bestmöglich in die Praxis zu transferieren und durch Leitfäden und Fortbildungsangebote für Lehrkräfte und für Mitglieder der Schulleitungsebene in den Unterricht an Schulen zu implementieren“.
Die Fraktionen begrüßen in dem Antrag, dass sich die Hochschulrektorenkonferenz und die Kultusministerkonferenz die Antisemitismusdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zu eigen gemacht hätten. „Wir befürworten dies ausdrücklich und bekräftigen politisch den Beschluss der Bundesregierung vom 20. September 2017, der die IHRA-Arbeitsdefinition von Antisemitismus politisch bekräftigt, und den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019, in dem sich der Bundestag zur IHRA-Arbeitsdefinition bekennt, als maßgeblich heranzuziehen“, heißt es weiter.
Bundesregierung und Länder sollen nach Auffassung der Fraktionen außerdem „im Schulterschluss mit den Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen und auf Grundlage der bisher gefassten Beschlüsse des Deutschen Bundestages darauf hinzuwirken, dass Aktivitäten von Gruppierungen, die israelbezogenen Antisemitismus verbreiten, zu deren Mittel auch Boykottaufrufe, Delegitimierung, Desinformation und Dämonisierung des jüdischen Staates gehören, unterbunden werden.“ Dazu gehören dem Antrag zufolge Aktivitäten der BDS-Bewegung („Boycott, Divestment und Sanctions“) sowie ähnlich gesinnte Gruppen. „Unterstützerinnen und Unterstützer etwaiger Bewegungen dürfen in deutschen Bildungs- und Wissenschaftseinrichtungen keinen Platz haben“, wird gefordert.
Bundesregierung und Länder werden ferner aufgefordert, im Schulterschluss mit den Mitgliedern der Allianz der Wissenschaftsorganisationen weiterhin die bewährte Praxis sicherzustellen, dass Fördermittel des Bundes ausschließlich nach dem Maßstab der wissenschaftlichen Exzellenz vergeben werden. „Bei Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträgern in Wissenschaft und Forschung besteht nach Wahrnehmung der Antragsteller darüber Konsens, dass wissenschaftliche Exzellenz und Antisemitismus einander ausschließen“, schreiben die Antragsteller.