Perspektiven der Energieerzeugung aus Biogas
Berlin: (hib/MIS) Die Perspektive eines wirtschaftlichen Weiterbetriebs einer Biogasanlage nach dem Ende der EEG-Förderung hängt immer von den betriebswirtschaftlichen Umständen im jeweiligen Einzelfall ab. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14584) auf eine Kleine Anfrage ( 20/14368) der FDP-Fraktion zu den Perspektiven der Energieerzeugung aus Biogas. 4.979 Biogas-Anlagen und 180 Biomethan-Anlagen werden nach Angaben der Regierung bis 2030 das Ende des zwanzigjährigen Förderzeitraums nach dem EEG erreichen. Um die Planungs- und Investitionssicherheit für bestehende Biogasanlagen im zukünftigen Stromsystem zu verbessern, habe das Bundeskabinett am 11. Dezember 2024 die vom Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegte Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Anpassung des EEG 2023 hinsichtlich der Regelungen zu Bioenergie beschlossen, führt die Regierung in ihrer Antwort aus. Danach solle unter anderem das Ausschreibungsvolumen für Biogasanlagen in den Jahren 2025 bis 2028 von derzeit insgesamt 2 GW auf 2,3 GW jeweils inklusive der verrechneten Biomethanmengen angehoben werden, wobei insbesondere die Mengen für 2025 und 2026 deutlich erhöht werden sollen. Parallel solle der Flexibilisierungszuschlag von 65 Euro/kW auf 85 Euro/kW angehoben und die Dauer der Anschlussförderung von zehn auf zwölf Jahre erhöht werden, um so die Gesamtwirtschaftlichkeit der Anlagen sicherzustellen.