28.01.2025 Haushalt — Unterrichtung — hib 50/2025

Fehlende Fiskalprojektion des Stabilitätsrats bemängelt

Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat dem Bundestag den Bericht des Stabilitätsrates gemäß Paragraf 9 des Stabilitätsratsgesetzes als Unterrichtung vorgelegt (20/14650). Der Stabilitätsrat besteht aus den Finanzministern von Bund und Ländern sowie dem Bundeswirtschaftsminister. Das Gremium hat am 5. Dezember 2024 unter Leitung von Finanzminister Jörg Kukies (SPD) getagt. Unter anderem beriet der Rat über die Umsetzung der reformierten europäischen Haushaltsüberwachung.„

Der Bericht enthält auch die Stellungnahme des unabhängigen Beirats des Stabilitätsrates, dessen Vorsitzender der Volkswirtschafts-Professor Thiess Büttner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ist. In seiner Stellungnahme schreibt der Beirat, dass er es “für dringlich„ halte, die Rechtsgrundlagen der nationalen Haushaltsüberwachung an die geänderten europäischen Vorgaben anzupassen. Ferner bemängelt der Beirat, dass Deutschland zum vereinbarten Termin im Oktober 2024 keinen Vorschlag für den mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan (FSP) der Bundesrepublik bei der Europäischen Kommission eingereicht hat.

Zur Rechtfertigung des Stabilitätsrates mit den anstehenden Neuwahlen erläutert der Beirat, dass diese Frist noch zu Zeiten der Ampel-Koalition gerissen worden sei. Weiter heißt es in dem Bericht: “Abgesehen davon ist die europäische Haushaltsüberwachung für Deutschland aber nicht ausgesetzt, nur weil Neuwahlen anstehen und noch kein FSP vorliegt.„ Dass derzeit keine Fiskalprojektion möglich sei, könne “der unabhängige Beirat nicht nachvollziehen„.

Er argumentiert: “Andere Institutionen sind derzeit durchaus in der Lage Fiskalprojektionen zu erstellen. So legen die Europäische Kommission, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Gemeinschaftsdiagnose und die Bundesbank entsprechende Projektionen vor. Diese sind angesichts der politischen Lage auf der Ebene des Bundes zwar in der Tat unsicherer als sonst. Ihnen aber jeden Informationsgehalt abzusprechen, wäre nicht sachgerecht. Vielmehr sind sie durchaus geeignet, auf potenzielle Handlungsbedarfe hinzuweisen.„

Der Stabilitätsrat hatte in seinem Bericht geschrieben: “Die Projektion, die der am 15. Oktober bei der Europäischen Kommission eingereichten Deutschen Haushaltsplanung 2025 (Draft Budgetary Plan, DBP) zugrunde lag, ist nicht mehr aktuell. Der Deutsche Bundestag wird den in der DBP-Projektion berücksichtigten Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 in dieser Legislaturperiode nicht mehr beschließen. Ob es noch zu einem Beschluss des ebenfalls in der DBP-Projektion berücksichtigten Regierungsentwurfs eines Nachtrags zum Bundeshaushalt 2024 kommt, ist ungewiss.„