Entwicklung eines nationalen Schutzraumkonzepts
Berlin: (hib/STO) Die Entwicklung eines nationalen Schutzraumkonzepts ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/14631) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14390). Danach haben sich Bund und Länder auf der Innenministerkonferenz vom 19. bis 21. Juni 2024 auf wesentliche Grundelemente eines solchen Schutzraumkonzeptes verständigt.
Grundlage dieses Konzeptes bildet ein den Angaben zufolge vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) gemeinsam mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) erstellter Sachstandsbericht vom 23. Mai 2024 zur Entwicklung eines modernen Schutzraumkonzeptes. „Aktuell werden Eckpunkte des Sachstandsberichtes für die Entwicklung eines Schutzraumkonzeptes mit den Ländern geprüft und inhaltlich weiter ausgearbeitet“, heißt es in der Antwort weiter.
Wie die Bundesregierung darin ausführt, würde es im Gegensatz etwa zu den Zeiten, als die noch bestehenden Schutzräume (Bunker) gebaut wurden, heutzutage im Falle von Raketen- oder Drohnenangriffen zu deutlich kürzeren Vorwarnzeiten kommen, die im Bereich von wenigen Minuten liegen. Wichtig sei, dass die betroffene Bevölkerung daher schnellstmöglichen gewarnt und Schutz insbesondere gegenüber Trümmern finden kann. Daher bedürfe es der Identifizierung von nähergelegenen Schutzmöglichkeiten. Dieses Ziel sei mit früher üblichen Bunkerbauten nicht erreichbar.
Die konstituierende Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Schutzraumkonzept fand den Angaben zufolge im November 2024 statt. In dieser Arbeitsgruppe würden qualitative und quantitative Aussagen zum Schutzraumkonzept erarbeitet, erörtert und abgestimmt. Derzeit werde eine „möglichst flächendeckende Verfügbarkeit von in Selbstschutz ertüchtigten Schutzräumen, insbesondere in Kellern von Wohnungen, Geschäften, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen geprüft“ und parallel Handlungsempfehlungen zur schnellen Verfügbarkeit erarbeitet.