Migrationspartnerschaften und -abkommen
Berlin: (hib/STO) Über Migrationspartnerschaften und -abkommen berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14619) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14191). Danach ist die Verhandlung von Migrationspartnerschaften durch den Sonderbevollmächtigten der Bundesregierung für Migrationsabkommen, Joachim Stamp (FDP), und deren Umsetzung ein „migrationspolitischer Baustein für mehr Ordnung und Steuerung der Migration“. Zur Reduzierung irregulärer Migration und zur Stärkung regulärer Migration, insbesondere durch die Gewinnung dringend benötigter Fachkräfte, bedürfe es neben weiterer Maßnahmen einer „dauerhaften und umfassenden Migrationszusammenarbeit mit Herkunftsländern auf nationaler sowie europäischer Ebene“, führt die Bundesregierung aus.
Migrationspartnerschaften gestalteten sich mit jedem Land unterschiedlich, heißt es in der Vorlage weiter. Sie könnten auf völkerrechtlichen Verträgen (Migrationsabkommen) basieren, in anderen Fällen seien gemeinsame Absichtserklärungen oder die Etablierung bilateraler Arbeitsstrukturen für eine praxistaugliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit sinnvoller. Dabei sei eine funktionierende Rückkehrzusammenarbeit stets wesentlicher Bestandteil von Migrationspartnerschaften.
Seit Stamps Amtsantritt im Februar 2023 wurden den Angaben zufolge fünf Migrationspartnerschaften etabliert, mit Georgien, Kenia und Usbekistan in Form von Migrationsabkommen, mit Marokko und Kolumbien in Gestalt gemeinsamer Arbeitsstrukturen für eine umfassende Migrationszusammenarbeit. Das mit Indien bereits am 5. Dezember 2022 unterzeichnete Migrationsabkommen ist am 7. März 2023 in Kraft getreten, wie die Bundesregierung ferner darlegt. Zudem befinde sie sich mit Moldau, Kirgisistan und den Philippinen in Vorbereitung einer Migrationspartnerschaft. In diesem Kontext führte der Sonderbevollmächtigte laut Vorlage auch Gespräche in Ghana und im Irak.