Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Berlin: (hib/STO) Um die Umsetzung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/14597) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14170). Danach hat sich die Bundesregierung in der Fachkräftestrategie das Ziel gesetzt, das Fachkräfteeinwanderungsgesetz weiterzuentwickeln und mehr Fachkräfte aus dem Ausland für den deutschen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Mit dem Gesetz und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung habe sie „diese Aufgabe erfüllt und dabei unter anderem auch prozessuale Hürden für die Fachkräfteeinwanderung adressiert“, führt die Bundesregierung weiter aus.
Mit der Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems sei ein weiteres Instrument etabliert und das Erwerbseinwanderungsrecht strukturell fortentwickelt worden, heißt es in der Antwort ferner. Der Großteil der neuen Regelungen sei zum März beziehungsweise Juni 2024 in Kraft getreten. Für eine Bewertung sei es noch zu früh, doch erlaubten die ersten Zahlen die Annahme, dass die Regelungen Anklang finden. Seit Beginn vergangenen Jahres seien mit Stand vom 18. Dezember 2024 insgesamt 194.592 Visa zu Erwerbszwecken bearbeitet worden (einschließlich Berufsausbildung und Aufenthalte zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen). Das bedeute einen Anstieg von rund zehn Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mit rund 177.578 Visa im Gesamtjahr 2023.