22.01.2025 Menschenrechte und humanitäre Hilfe — Unterrichtung — hib 39/2025

Bericht der Bundesregierung über Menschenrechtspolitik

Berlin: (hib/SAS) Der 16. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik liegt als Unterrichtung vor (20/14480).

Darin informiert die Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2024. Einen Schwerpunkt setzt sie dabei auf die Umsetzung der im Koalitionsvertrag festgelegten menschenrechtlichen Vorhaben, die von der Ratifizierung und Umsetzung von internationalen Übereinkommen und Konventionen wie der Istanbul Konvention, über Grundsicherung, Mieterschutz, Einsatz gegen Rechtsextremismus und Rassismus, über die Aufnahmen von gefährdeten Menschen bis zu Förder- und Schutzprogrammen für Menschenrechtsverteidiger reichen.

Das Kapitel „Menschenrechte in Deutschland“ ist der Menschenrechtsarbeit in Deutschland gewidmet und gibt einen Überblick über den Umsetzungsstand der im aktuellen Zyklus des Universellen Staatenüberprüfungsverfahrens des VN-Menschenrechtsrats (UPR) an Deutschland gerichteten und von Deutschland unterstützen Empfehlungen vor.

Das Engagement in internationalen Menschenrechtsforen und verschiedene Menschenrechtsthemen „vor dem Hintergrund einer wertegeleiteten, menschenrechtsorientierten Außen- und Entwicklungspolitik der Bundesregierung“ stellt das Kapitel „Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik“ vor.

Das Kapitel „Menschenrechte weltweit“ fokussiert die Menschenrechtslage in ausgewählten Ländern, darunter etwa Afghanistan, Belarus, Iran, Jemen, Kongo, Russland und die besetzen Palästinensischen Gebiete, und beschreibt das Menschenrechts- und Projektengagement Deutschlands sowie dessen Wirkung.

Schließlich kommt die Bundesregierung der Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses zum 15. Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (20/11219) nach, der gefordert hatte, ein besonderes Augenmerk auf eine Reihe von Themen zu legen: Dazu gehören unter anderem Monitoring und Einhaltung der Menschenrechte von Flüchtenden und Migranten an den EU-Außengrenzen, der im Kampf gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Extremismus, Einsatz im Kampf gegen Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen und Völkerstraftaten sowie die Information über das im Januar 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.