Entwicklungsplan Bewegung und Sport des Bundes
Berlin: (hib/HAU) Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) und das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) haben einer Antwort der Bundesregierung (20/14556) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (20/14366) zufolge am 1. November 2024 den Entwicklungsplan Bewegung und Sport des Bundes vorgelegt. Dieser beschreibe in einem ersten Teil Leitsätze, „die die unterschiedlichen Aspekte von Bewegung und Sport - von einer individuellen bis zur gesellschaftlichen Ebene - aufzeigen“, heißt es in der Antwort. In einem zweiten Teil würden Maßnahmen der Bundesressorts dargestellt, die aktuell bestehen oder geplant seien. Über die dort aufgeführten Maßnahmen in der Zuständigkeit des Bundes hinaus versteht sich der Entwicklungsplan laut Regierung „als fortlaufender Prozess mit einem breiten Ansatz, der unter Einbeziehung der Länder, der Kommunen und des organisierten Sports alle Akteure und Politikbereiche erfassen soll, die das Querschnittsthema Bewegung und Sport betreffen“.
Den Ländern und den Verbänden des organisierten Sports sei der Plan in der Konferenz der Sportministerinnen und -minister am 7./8. November 2024 vorgestellt worden. Auf die Frage, ob es schon messbare Ergebnisse oder Fortschritte gegeben habe, heißt es: Messbare Ergebnisse oder Fortschritte seien aktuell zwar nicht generell ausgeschlossen, „jedoch mit Blick auf die breite, sektorübergreifende Aufgabenverteilung unrealistisch“.
Im Rahmen des Entwicklungsplans Bewegung und Sport des Bundes erfolge die Bestimmung des Zeitpunkts zur Ermittlung von Ergebnissen zu den im Entwicklungsplan aufgeführten Maßnahmen sowie für Umsetzungsmaßnahmen durch die jeweils zuständigen Ressorts des Bundes. „Weitergehende Zeitplanungen obliegen der Absprache mit den im Folgeprozess zu beteiligenden Akteuren“, schreibt die Regierung.
Der Entwicklungsplan sei auch ein erster Schritt in der Zuständigkeit des Bundes, „um den Breitensport in Deutschland für alle Menschen zu fördern“. Um dieses Ziel zu erreichen, bedürfe es einer weiteren Abstimmung insbesondere mit den Ländern, den Kommunen, den Sportverbänden sowie einer Einbeziehung von Erkenntnissen der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft. In diesen Rahmen würden auch Möglichkeiten zur Bewertung der Umsetzung eines umfassenden Entwicklungsplans Sport erörtert.