21.01.2025 Auswärtiges — Antwort — hib 32/2025

Regierung zum Verbot der Compact-Magazin GmbH

 

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung weist den Vergleich der Verfolgung von Journalisten in Belarus mit dem Fall des Verbots der COMPACT-Magazin GmbH in Deutschland zurück. Der staatliche Druck auf unabhängige Medien und Medienschaffende in Belarus sei systematisch, heißt es in der Antwort (20/14559) auf eine Kleine Anfrage (20/14279) der AfD-Fraktion. Unabhängigen Printmedien würden in Belarus Druck und Distribution verweigert, unabhängige Journalistenverbände seien von den Behörden zwangsweise aufgelöst worden. Willkürliche Festnahmen oder Inhaftierungen von Medienschaffenden sowie Durchsuchungen von Redaktions- und Privaträumen hielten an. Mindestens 45 Medienschaffende befänden sich in Belarus aktuell zu Unrecht in Haft.

 

„Insofern sieht die Bundesregierung keinerlei Parallelen zwischen dem willkürlichen Vorgehen staatlicher Organe in Belarus gegen dortige Medienschaffende einerseits und rechtsstaatlich überprüfbaren Entscheidungen deutscher Behörden andererseits.“ Anders als von den Fragestellern unterstellt, handle es sich beim Verbot der COMPACT-Magazin GmbH überdies nicht um das Verbot einer Zeitschrift oder eines sonstigen Presseerzeugnisses, sondern um das Verbot eines Vereins im Sinne des Vereinsgesetzes.

 

Das im Juli 2024 durch das Bundesinnenministerin Nancy Faeser erteilte Verbot ist durch das Bundesverwaltungsgericht im August 2024 in einem Eilbeschluss vorerst aufgehoben worden. Es gebe zwar keine Anhaltspunkte dafür, dass die Verbotsverfügung formell nicht rechtmäßig sei, so das Gericht. Ob allerdings die Voraussetzungen eines Verbots erfüllt seien, könnte im Eilverfahren nicht abschließend beurteilt werden.