Kapitalbedarf der kommunalen Versorgungsunternehmen
Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung führt keine eigenen Schätzungen des Kapitalbedarfs kommunaler Versorgungsunternehmen durch, beobachtet aber natürlich die Entwicklung der für die Energiewende relevanten Akteure und deren Finanzierungsbedingungen. Das ist Teil der Antwort (20/14430) der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage (20/14149) der CDU(CSU-Fraktion zum „Kapitalbedarf der kommunalen Versorgungsunternehmen zur Erfüllung der Energiewende“. In diesem Zuge werden auch Studien und Analysen Dritter wie zum Beispiel die „Klimapfade“-Studie im Auftrag des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI) oder die „Green Finance“-Studie der KfW analysiert, die versuchten, den Investitionsbedarf für die Transformation finanziell abzuschätzen. Die vorliegenden Studien eine, dass sie für das Erreichen der Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 deutlich erhöhte Investitionsbedarfe feststellen.
Gefragt, welche Relevanz die Bundesregierung der Finanzausstattung der kommunalen Versorgungsunternehmen bei der Erfüllung der Defossilisierungsziele beimesse , teilt die Bundesregierung mit, Deutschland habe sich im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) dazu verpflichtet, bis 2045 Klimaneutralität zu erreichen. Und die kommunalen Versorgungsunternehmen seien wichtige Akteure um den dafür erforderlichen Ausbau und die Nutzung erneuerbarer Energien voranzubringen. Damit ist ein erheblicher Investitionsbedarf verbunden, den die Unternehmen nur mit einer adäquaten Finanzausstattung bewältigen könnten. Die Bundesregierung führe allerdings keine Erhebung zur Finanzausstattung kommunaler Versorgungsunternehmen durch. Eine übergreifende Bewertung sei auch nur bedingt zielführend, da diese je nach betriebswirtschaftlicher Lage des jeweiligen Unternehmens sowie der Gegebenheiten vor Ort stark variiere.