15.01.2025 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Unterrichtung — hib 22/2025

Bericht über Änderungen im Conterganstiftungsgesetz

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung hat den Bericht über die Auswirkungen des Fünften und Sechsten Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes (ContStifG) sowie über die gegebenenfalls notwendige Weiterentwicklung dieser Vorschriften als Unterrichtung (20/14320) vorgelegt.

Der Bericht befasst sich schwerpunktmäßig mit den multidisziplinären medizinischen Kompetenzzentren, deren Aufbau beziehungsweise dem Ausbau von Kompetenzzentren einschließlich Vorschlägen für die Weiterentwicklung. Ferner geht es um die Untersuchung der Effekte der Erweiterung des Vertrauensschutzes auf das Antragsverhalten der Menschen mit Conterganschädigungen, um die Auswirkungen der Abschmelzung des Kapitalstocks zugunsten der Projektförderung und um die Auswirkungen der vorzeitigen Ausschüttung der Sonderzahlungen. Außerdem geht der Bericht auf die seit 1. Januar 2024 geltende Neuregelung des Paragrafen 13 Absatz 3 ContStifG ein, wonach Kapitalisierungen ohne Altersbegrenzung bis zu einer Dauer von fünf Jahren möglich sind, wenn dies im Interesse des Menschen mit Behinderungen liegt.