03.01.2025 Verkehr — Antwort — hib 7/2025

Bundesmittel für Programme der Radverkehrsförderung

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort (20/14322) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/13994) die für verschiedene Programme der Radverkehrsförderung zur Verfügung gestellten Bundesmittel auf. Der Vorlage zufolge umfasst beispielsweise das Sonderprogramm Stadt und Land, das seit 2020 Finanzhilfen an die Länder zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur der Länder und Kommunen zur Verfügung stellt, für die Jahre 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 einen Haushaltsansatz von insgesamt 1,16 Milliarden Euro. Davon abgeflossen sind mit Stand 13. Dezember 2024 661,93 Millionen Euro (57,06 Prozent).

Für den Bau von Radschnellwegen seien seit 2017 Finanzhilfen in Höhe von 268,36 Millionen Euro bereitgestellt worden, heißt es weiter. Der bisherige geringe Mittelabruf (22,48 Millionen Euro - 8,38 Prozent) und die hiermit verbundenen hohen Ausgabereste der Finanzhilfen für die Planung und den Bau von Radschnellwegen (RSW) seien auf die komplexen sowie zeitaufwendigen Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Baurechtschaffung zurückzuführen, schreibt die Regierung. Zudem würden in den ersten Jahren eines RSW-Projektes lediglich die relativ geringen Fördermittel für die Planung abgerufen. In den nächsten Jahren werde der Mittelabruf im Zuge der Projektfortschritte deutlich ansteigen.