18.12.2024 Klimaschutz und Energie — Gesetzentwurf — hib 885/2024

Gesetzentwurf zur Förderung von Biogasanlagen

Berlin: (hib/MIS) Um Biogasanlagen eine Anschlussperspektive zu eröffnen und eine flexiblere Fahrweise der Biomasse-Anlagen nachhaltig anzureizen, haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung“ (20/14246) vorgelegt.

In den Jahren 2004 bis 2011 habe es in Deutschland einen starken Biomassezubau in der Stromerzeugung gegeben, heißt es in dem Entwurf. Für viele dieser Anlagen ende aber schrittweise die 20-jährige Erstförderung und viele Anlagenbetreiber und deren Wärmekunden sorgten sich um ihre Zukunft. Die Anlagen müssten zukünftig im klimaneutralen Stromsystem hochflexibel sein, um Solar- und Windenergie optimal ergänzen zu können. Mit neuen Regelungen sollen einerseits verstärkt Anreize zur flexiblen Fahrweise der Anlagen gesetzt werden und andererseits Biogasbestandsanlagen, insbesondere für solchen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen seien, eine bessere Planungssicherheit gegeben werden.

Dem Entwurf zufolge soll, um die flexible Fahrweise der Anlagen anzureizen, künftig die Förderung für eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden gezahlt werden, nicht mehr auf einen Anteil der jährlichen Bemessungsleistung. Außerdem soll der Flexibilitätszuschlag von 65 Euro pro Kilowattstunde (kWh) auf 100 Euro pro Kilowattstunde installierter Leistung angehoben werden. Zudem solle die Förderung künftig bereits bei schwach positiven Preisen entfallen.Um die Planungssicherheit für Biogasbestandsanlagen zu erhöhen, soll bis Ende 2027 ein Zuschlagsverfahren erfolgen, in dem solche Anlagen bevorzugt bezuschlagt werden sollen, die an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossen sind.

Mit Blick auf die Kosten des Vorhabens heißt es im Entwurfstext: „Die Regelungen sind hinsichtlich der EEG-Förderkosten im Gesamtpaket teurer gegenüber dem Status quo.“ Durch die Systemumstellung auf förderfähige Betriebsstunden, das Aussetzen der Förderung bei niedrigen Strompreisen sowie den Anreiz für Anlagenbetreibende, früher aus der alten kostenintensiveren Förderung in das neue Förderdesign zu wechseln, könnten jedoch trotz der Verlängerung der Förderdauer von zehn Jahre auf zwölf Jahre als Kompensation insgesamt im Vergleich zum Status quo Kosten für das EEG-Konto gespart werden.