18.12.2024 Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Gesetzentwurf — hib 882/2024

Gesetzentwurf für eine Reform des Familienrechts

Berlin: (hib/CHE) Die FDP-Fraktion will das Familienrecht modernisieren und hat dazu einen Gesetzentwurf (20/14263) vorgelegt. Die damit anvisierte Reform bezieht sich auf Fragen des Abstammungsrechts, des Kindschaftsrechts, des Unterhaltsrechts und des Namensrechts, die nach Ansicht der Liberalen der veränderten gesellschaftlichen Lebensrealität, in der Familien nicht mehr nur in der klassischen Form aus Vater, Mutter und Kindern bestehen, angepasst werden sollen.

Der Entwurf sieht Änderungen in folgenden Bereichen vor: Nicht miteinander verheiratete Eltern sollen einfacher zur gemeinsamen Sorge gelangen; allen Familien soll eine am Kindeswohl orientierte partnerschaftliche Betreuung minderjähriger Kinder auch nach Trennung und Scheidung der Eltern ermöglicht werden; Eltern sollen Vereinbarungen zu Sorge und Umgang - auch mit Dritten - treffen können; festgestellte häusliche Gewalt soll in einem Umgangsverfahren zwingend berücksichtigt und der Kinderschutz gestärkt werden; Kinderrechte sollen gestärkt werden und Kinder ein Recht auf Umgang mit Geschwistern und Großeltern erhalten; die Ehe soll kein ausschlaggebendes Kriterium bei der Adoption minder jähriger Kinder sein.