Verbraucherpolitischer Bericht vorgelegt
Berlin: (hib/SAS) Der „verbraucherpolitische Schwerpunkt“ habe auf der „Unterstützung der Verbraucherinnen und Verbraucher in der Energiepreiskrise“ gelegen, heißt es in der Einleitung des Verbraucherpolitischen Berichts der Bundesregierung, der nun als Unterrichtung (20/14100) vorliegt. Er informiert über die wichtigsten verbraucherpolitischen Maßnahmen der Bundesregierung im Berichtszeitraum 2021 bis 2024.
Um den Anstieg der Energiepreise infolge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine abzufedern, habe die Bundesregierung drei Entlastungspakete beschlossen. Zu den verbraucherschützenden Maßnahmen im Energiesektor gehörten unter anderem Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme, die Verhinderung von Energiesperren und Einmalzahlungen von 300 Euro, heißt es in dem Bericht.
Weitere Schwerpunkte seien der Schutz der Verbraucher vor Überschuldung und der Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen gewesen: Hier verweist die Bundesregierung unter anderem auf die Novellierung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die die Schutzvorschriften bei der Vergabe von Verbraucherkrediten erweitert. Erstmals enthalte die Richtlinie eine Regelung zur Schuldnerberatung, heißt es in dem Bericht.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz habe zudem ab dem Haushaltsjahr 2022 einen eigenen Haushaltstitel zur Stärkung der Resilienz ver- und überschuldeter Menschen erhalten, schreibt die Bundesregierung weiter. Im Jahr 2022 hätten dafür eine Million Euro zur Verfügung gestanden, ab 2023 sei der Betrag um eine weitere Million Euro aufgestockt worden.
Zu den Herausforderungen verbraucherpolitischen Handelns im Berichtszeitraum zählt die Bundesregierung in ihrem Bericht auch die Begleitung der Verbraucher bei der fortschreitenden Digitalisierung und der nachhaltigen Gestaltung von Hard- und Software: Eine Erleichterung im Alltag stelle etwa die EU-weite Einführung eines elektronischen Widerrufsbuttons dar, die das EU-Recht bis Ende 2025 vorsieht. Ähnlich einem prominent platzierten „Kaufen“-Button könnten Verbraucher mit dem Widerrufsbutton einen online geschlossenen Vertrag innerhalb der 14-tägigen Frist „so einfach widerrufen, wie er geschlossen wurde“, heißt es in dem Bericht.
Weitere EU-Initiativen im Bereich des Verbraucherschutzes, auf die die Bundesregierung in ihrem Bericht verweist, zielten zudem auf die Nachhaltigkeit von Produkten - etwa die im Rahmen der EU-Ökodesign-Richtlinie eingeführten Anforderungen an das Inverkehrbringen von Smartphones und Tablets, die zu einer besseren Reparierbarkeit führen sollen.
Einen „Meilenstein“ bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten sieht die Bundesregierung in der Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie. Mit der neuen Verbandsklage könnten sich Verbraucher künftig einfach und ohne finanzielles Risiko der Sammelklage eines Verbraucherverbandes anschließen, um ihre Ansprüche etwa auf Schadensersatz durchzusetzen, schreibt die Bundesregierung.