Bessere Bedingungen für Reallabore geplant
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will bessere Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren schaffen und hat daher einen entsprechenden Gesetzentwurf (20/14198) vorgelegt. Damit sollen Reallabore als wichtiges Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens gestärkt werden, indem eine bessere und häufigere Nutzung von Reallaboren in allen Bereichen ermöglicht wird. „Reallabore ermöglichen es, Innovationen, die mit Blick auf die allgemeingültigen rechtlichen Regelungen an Grenzen oder auf offene Fragen stoßen, für eine befristete Zeit unter möglichst realen Bedingungen und unter behördlicher Begleitung zu erproben. In vielen Fällen basieren Reallabore auf Experimentierklauseln, die es den zuständigen Behörden erlauben, für die Erprobung kontrollierte Ausnahmen von fachrechtlichen Vorgaben und Verboten zu gestatten“, schreibt die Bundesregierung zu ihrem Vorhaben.
Mit dem Gesetz werden erstmalig gesetzliche Regelungen für Definitionen von Reallaboren, Experimentierklauseln und regulatorischem Lernen geschaffen. Außerdem erfolgt eine Verankerung des Reallabore-Innovationsportals, das nach Angaben der Regierung als Stelle für Beratung, Information, Vernetzung, Wissenstransfer und als Anlaufstelle für Impulse zur Schaffung neuer Experimentierklauseln und Reallabore ausgestaltet ist und mit den Akteuren der Reallabore zusammenarbeitet. Regelungen zur innovationsfreundlichen Ermessenslenkung im Genehmigungsprozess und zur angemessenen Befristung sowie Verlängerung der Erprobung in Reallaboren sind ebenfalls Gegenstand des Gesetzentwurfs.