12.12.2024 Recht — Antwort — hib 862/2024

Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Bundesregierung

Berlin: (hib/SCR) Der Generalbundesanwalt hat in der 20. Wahlperiode bislang keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Mitglieder der Bundesregierung eingeleitet, bei denen ein Zusammenhang mit ihrer Amtsführung besteht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13941) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13718) hervor. „Zu Strafverfahren, die von Landesstaatsanwaltschaften geführt werden, kann die Bundesregierung aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung keine Auskunft erteilen“, heißt es weiter.