Bundeswehreinsatz im Roten Meer soll verlängert werden
Berlin: (hib/AHE) Die Bundeswehr soll sich weiterhin mit bis zu 700 Soldatinnen und Soldaten an der EU-geführten Operation EUNAVFOR ASPIDES zur Abwehr von Angriffen der Huthi-Milizien auf die Schifffahrt im Roten Meer beteiligen. Das geht aus einem Antrag (20/14044) der Bundesregierung hervor, der in der kommenden Woche zur ersten Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Begründet wird der Einsatz mit den fortbestehenden Angriffen der Huthi-Miliz aus von ihr kontrollierten Gebieten in Jemen seit Mitte November 2023, insbesondere im Roten Meer und der Meerenge Bab al-Mandab, die sich gegen den internationalen Handel, die Sicherheit des Seeverkehrs und die Stabilität in einer ohnehin volatilen Region richten würden.
Das durch die Angriffe betroffene Gebiet sei ein maritimer Raum von besonderer geostrategischer Bedeutung für die internationale Handelsschifffahrt, argumentiert die Bundesregierung. „Die Handelsroute am Roten Meer ist die kürzeste Handelsroute von Asien nach Europa mit einem globalen Handelsvolumen von 15 Prozent des weltweiten maritimen Handels.“ Die Folgen seien unter anderem Ausweichrouten und erhöhte Frachtraten, die durch Reedereien und Unternehmen letztlich an den Endverbraucher weitergegeben würden und so indirekte volkswirtschaftliche Auswirkungen, unter anderem eine Zunahme der Inflation, hätten.
Deutschland sei in enger Kooperation mit seinen EU-Partnern weiterhin bereit, einen wirksamen Beitrag zum Schutz deutscher und europäischer Sicherheitsinteressen zu leisten. Die EU-Präsenz in Form von EUNAVFOR ASPIDES bleibe gerade in der anhaltend schwierigen Sicherheitslage wichtig. Die EU zeige damit, dass sie willens und in der Lage sei, Verantwortung in der Region zu übernehmen. „Dies sendet auch ein positives Signal an unseren transatlantischen Alliierten hinsichtlich der internationalen Lastenteilung zur Sicherung der freien Handelsschifffahrt im Einsatzgebiet.“
Das Einsatzgebiet von EUNAVFOR ASPIDES umfasst den Angaben zufolge die Meerenge Bab al-Mandab und die Straße von Hormus sowie die internationalen Gewässer im Roten Meer, im Golf von Aden, im Arabischen Meer, im Golf von Oman und im Persischen Golf sowie den darüberliegenden Luftraum. Ein Einsatz in Hoheitsgewässern erfolge nur nach Zustimmung durch den jeweiligen Anrainerstaat.
Zu den Aufgaben der Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten soll der Schutz von Schiffen gegen multidimensionale Angriffe auf See und die Begleitung von Schiffen im gesamten Einsatzgebiet gehören, außerdem die Sicherstellung der Er- und Bereitstellung eines Lagebildes inklusive luftgestützter Aufklärung, sowie Abstimmung, Kooperation, Informationsaustausch und logistische Unterstützung mit internationalen Verbündeten und Partnern.
Als völkerrechtliche Grundlagen führt die Bundesregierung unter anderem eine Reihe von Resolutionen des Sicherheitsrates, zuletzt Resolution 2722 (2024), und das Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen an, des Weiteren das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt sowie das Selbstverteidigungsrecht zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Schiffe und Besatzungen.
Das Mandat ist befristet bis Ende Oktober 2026. Die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung für diesen Zeitraum mit insgesamt rund 17,3 Millionen Euro.