Erleichterte Bürgerbeteiligung bei erneuerbaren Energien
Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes“ und zur Umsetzung zweier EU-Richtlinien „im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds“ eingebracht (20/13955).
„Durch die verpflichtende Einführung von Liquiditätsmanagementinstrumenten wird der deutsche Finanzmarkt insgesamt stabiler“, erklärt die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung. Weiter heißt es dort: „Dieser Entwurf steht im Kontext der gefährdeten rechtzeitigen Erreichung der Ziele der Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 25. September 2015 'Transformation unserer Welt: die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung' und trägt insbesondere zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele 10 und 16 bei, die Regulierung und Überwachung der globalen Finanzmärkte und -institutionen zu verbessern und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und transparente Institutionen auf allen Ebenen aufzubauen.“
Auf rein nationaler Ebene sollen künftig geschlossene Sondervermögen auch im Bereich der Publikumsfonds aufgelegt werden. Das soll den Fondsanbietern ermöglichen, europäische langfristige Investmentfonds aufzulegen, die vorwiegend in Infrastruktur investieren. „Anbietern von geschlossenen Fonds soll es außerdem leichter möglich sein, Bürgerbeteiligungen im Bereich der erneuerbaren Energien anzubieten“, erklärt die Bundesregierung.
Der Bundesrat warnt in seiner Stellungnahme davor, dass für Immobilien- und Infrastrukturfonds künftig sowohl bestehende nationale als auch die EU-Liquiditätsmanagementinstrumente gelten. „Die heutigen Liquiditätsmanagementinstrumente sind darauf ausgelegt, dem Fondsmanager für Anteilsrückgaben bei Immobilien- und Infrastrukturfonds ein angemessenes Zeitfenster zur Liquiditätssteuerung einzuräumen. Die neuen EU-Instrumente können diesbezüglich keinen Mehrwert generieren“, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer.
Vor diesem Hintergrund sollten die neuen Liquiditätsmanagementinstrumente nicht pauschal einheitlich, sondern fondstypspezifisch mit Blick auf die mögliche Illiquidität der Assets ausgerichtet werden, verlangt der Bundesrat. „Die bewährten, nationalen Vorschriften sollten dabei für Immobilien- und Infrastrukturfonds die Blaupause sein“, lautet dessen Forderung.
Diese nehme sie zur Kenntnis, erklärt die Bundesregierung dazu in ihrer Gegenäußerung und schreibt: „Die Bundesregierung hält sich an das europäische Recht, welches den nationalen Aufsichtsbehörden im Rahmen ihrer Arbeiten bei den europäischen Aufsichtsbehörden Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit garantiert.“