28.11.2024 Recht — Gesetzentwurf — hib 823/2024

AfD will Dienstaufsicht über Staatsanwälte neu regeln

Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion fordert eine „Beendigung des externen Weisungsrechts gegenüber Staatsanwälten“. Dabei geht es laut Fraktion um „das Weisungsrecht der Bundes- und Landesjustizminister“. In einem entsprechenden Gesetzentwurf (20/13807) schlägt die Fraktion eine Neufassung von Paragraf 147 des Gerichtsverfassungsgesetzes vor. Dort soll nach Willen der Fraktion künftig die Dienstaufsicht durch Bundes- und Landesjustizminister geregelt und definiert werden. Sie solle ausschließlich „die Befugnis, auf eine gesetz- und ordnungsgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte hinzuwirken,“ umfassen. Sie solle nicht die Befugnis beinhalten, „Weisungen zur Sachbehandlung in Einzelfällen zu erteilen“.

„Schon allein der Verdacht, dass die Politik den Justizbereich für ihre eigenen Ziele instrumentalisieren könnte, kann das Vertrauen in die Unvoreingenommenheit und Unabhängigkeit der Strafrechtspflege erschüttern“, führt die Fraktion zur Begründung an. „Die Möglichkeit, dass vorgesetzte Dienststellen oder gar politische Funktionsträger (Staatssekretäre, Justizminister) fachaufsichtliche Weisungen erteilen, muss daher rechtlich ausgeschlossen werden.“