Stand bei der Umsetzung des Klimageldes
Berlin: (hib/MIS) In der laufenden Legislaturperiode sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit einem Klimageld befasst. Über die genaue Ausgestaltung eines Klimageldes sollte aus Sicht der Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode beraten werden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/13865) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/13587) zum Umsetzungsstand zur Einführung und Auszahlung eines Klimageldes hervor. Im Weiteren heißt es in der Antwort, ein Referat, das ausschließlich mit der Einführung eines Klimageldes oder dem Auszahlungsmechanismus befasst sei, gebe es nicht. Dies sei eine Querschnittaufgabe mehrerer Arbeitseinheiten.
Gefragt nach dem Sachstand bei der vom früheren Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angekündigten technischen Pro-Kopf-Auszahlung teilt die Bundesregierung mit, es sei vorgesehen, dass das Bundeszentralamt für Steuern die Aufgabe der Direktauszahlungsbehörde übernimmt. Der Direktauszahlungsmechanismus solle planmäßig 2025 zur Verfügung stehen.