Keine verkehrlichen Einschränkungen auf der Süderelbbrücke
Berlin: (hib/HAU) Im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen an der Süderelbbrücke auf der Bundesautobahn A1 bei Hamburg sind im Jahr 2025 nach derzeitigem Sachstand „keine wesentlichen verkehrlichen Einschränkungen geplant“. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13733) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/13486) mit. Aktuell gelte ein Lkw-Überholverbot für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen an der Süderelbrücke in Fahrtrichtung Norden. Zudem bestünden bereits „einzelfallbezogene Fahrauflagen für Großraum- und Schwertransporte“.
Was den Abschnitt „Süd“ des Ausbaus der A1, der den Neubau der Süderelbbrücke beinhaltet, betrifft, so geht die Regierung der Vorlage zufolge weiterhin von einem Planfeststellungsbeschluss Mitte 2026 aus. Im laufenden Planfeststellungsverfahren habe die Autobahn GmbH des Bundes die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie die Einwendungen der Privatpersonen ausgewertet und erwidert. „Im Ergebnis wird nach derzeitigem Planungsstand ein Planänderungsantrag für Dezember 2024 verfolgt“, heißt es in der Antwort. Die erwartete Fertigstellung des ersten Teilbauwerks 2029/2030 fundiere auf der bereits parallel erstellten Bauablaufplanung, die einen vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss im Jahr 2026 zugrunde legt.