AfD-Fraktion fordert Recht auf ein analoges Leben
Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag (20/13809) das Recht auf ein analoges Leben. Digitale Diskriminierung bei Sozialleistungen müsse verhindert werden, schreiben die Abgeordneten darin.
Auch wenn dies im OZG-Änderungsgesetz (OZG= Onlinezugangsgesetz) nicht explizit festgehalten sei, so beruhe es doch auf der Maxime „Digital First“, wonach elektronische Verwaltungsdienstleistungen nicht mehr eine Zusatzleistung, sondern der Regelfall sein sollen, was auch das Rangverhältnis zwischen analogen und digitalen Verwaltungsverfahren verschiebe, erläutert die Fraktion. Bei einem Teil der älteren Bürger und auch bei Menschen mit Behinderungen fehlten jedoch oft die notwendigen praktischen Fähigkeiten zur umfassenden Online-Nutzung.
Die Abgeordneten fordern deshalb von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der das Recht der Bürger auf einen nicht-digitalen Zugang zu allen Sozialleistungen und den Sozialleistungsträgern sichert (Zugangsgarantie). Ergänzend zu dem Recht auf einen nicht-digitalen Zugang müsse darin auch klargestellt werden, dass die Bürger, die statt eines digitalen Zugangs einen schriftlichen oder persönlichen Zugang zum Sozialleistungsträger wählen bei der Erbringung der Sozialleistungen nicht benachteiligt werden dürfen (Diskriminierungsschutz).