Bundesrat fordert Änderungen im Daten-Governance-Gesetz
Berlin: (hib/LBR) Der Bundesrat schlägt eine Reihe von Ergänzungen und Streichungen im Gesetzentwurf für ein Daten-Governance-Gesetz (20/13090) vor. In der Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (20/13637) fordert die Länderkammer unter anderem, dass die Länder zuständige Stellen für die Unterstützung öffentlicher Stellen des jeweiligen Landes sowie regionale Informationsstellen einrichten können. Diese sollen ihre Aufgaben „im Benehmen mit der zentralen Informationsstelle“ wahrnehmen, heißt es darin. Diese Ergänzung sei sachgerecht, da die Verantwortung für viele geschützte Daten öffentlicher Stellen nicht beim Bund, sondern bei den Ländern liege, geht aus der Begründung hervor. Eine Zusammenarbeit zwischen der zentralen Informationsstelle des Bundes und den regionalen Informationsstellen der Länder, wie den Statistischen Landesämtern, müsse gewährleistet werden.
Weiter schlägt der Bundesrat vor, dass die öffentliche Stelle bei der Übermittlung der Daten sicherstellt, dass dabei die Anforderungen insbesondere des Artikels 5 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/868 beachtet werden und vor der Übermittlung die Bedingungen dafür feststehen. Dies solle dazu dienen, schutzwürdige Interessen von juristischen und natürlichen Personen bei der Weiterverwendung der durch datenhaltende Stellen gespeicherten und verarbeiteten Daten zu beachten, schreibt die Länderkammer.
Durch die Ergänzung „und dem IT-Planungsrat“ in § 3 Absatz 4 sollen die Beteiligungsrechte der Länder bei der Festlegung von Standards im Bereich des Datenmanagements gewahrt werden, heißt es darin weiter.
Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die Vorschläge des Bundesrates überwiegend ab.