11.11.2024 Wirtschaft — Verordnung — hib 772/2024

Erleichterung für Versicherungskaufleute

 

Berlin: (hib/HLE) Die IHK-Sachkundeprüfung für den neuen Ausbildungsberuf „Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen“ beziehungsweise „Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen“ soll entfallen. Damit werde für Absolventinnen und Absolventen dieser Ausbildung der Erwerb der Erlaubnis als Versicherungsvermittler nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung erleichtert, heißt es in der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgelegten Ersten Verordnung zur Änderung der Versicherungsvermittlungsverordnung (20/13636). Wie die Regierung weiter mitteilt, führt die Verordnung zu einer jährlichen Entlastung in Höhe von circa 252.000 Euro für die Wirtschaft.