Menschenrecht auf Religionsfreiheit
Berlin: (hib/AHE) Die Unionsfraktion fordert die Bundesregierung auf, dem Menschenrecht auf Religionsfreiheit mehr Gewicht im Rahmen der deutschen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik einzuräumen. In einem Antrag (20/13612) kritisiert sie, dass der dritte Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit erst mit einiger Verzögerung für den Berichtszeitraum 2020 bis 2022 erst im November 2023 vorgelegt worden sei. Die Abgeordneten dringen darauf, den vierten Bericht dem Deutschen Bundestag „entsprechend dem zweijährigen Turnus innerhalb der 20. Wahlperiode für den Berichtszeitraum 2022 bis 2024 vorzulegen“. Außerdem solle die Bundesregierung darlegen, „inwieweit das Auswärtige Amt Kompetenzen mit Blick auf Religionsgemeinschaften vorhält, Verbindungen zu Religionsgemeinschaften pflegt und intern Sensibilität für 'religious literacy' schafft nach der Abschaffung des Referates 612 'Religion und Außenpolitik'“.