Union fordert Zahlungen aus Fonds für Spätaussiedler
Berlin: (hib/CHE) Die CDU/CSU-Fraktion fordert in einem Antrag (20/13613), die Mittel aus dem Fonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle der Ost-West-Rentenüberleitung den Betroffenen zugutekommen lassen. Sie wirft der Bundesregierung vor, das Vorhaben der Errichtung dieses Fonds massiv zu schwächen. „So kürzte sie den Bundesanteil am Fonds von einer Milliarde Euro auf 500 Millionen Euro und stellte es den Bundesländern frei, Gelder zu dem Fonds beizusteuern. Diese Kürzungen führen dazu, dass die Einmalzahlungen an die Betroffenen heute deutlich geringer ausfallen, als es von der unionsgeführten Regierung der 19. Legislaturperiode geplant worden war.“
Die Unionsfraktion fordert deshalb von der Bundesregierung, den Fonds für Spätaussiedler, jüdische Kontingentflüchtlinge und Härtefälle der Ost-West-Rentenüberleitung erneut zu öffnen und Anträge auf Leistungen aus dem Fonds für mindestens ein weiteres Jahr zuzulassen. Die engen Voraussetzungen, um Leistungen aus dem Fonds zu erhalten, sollen rückwirkend und künftig abgemildert werden, indem unter anderem die entscheidende Altersgrenze, um Leistungen aus dem Fonds erhalten zu können, für alle drei Gruppen vereinheitlicht bei 40 Jahren festgelegt wird. Weiter verlangen die Abgeordneten, die Einkommensgrenze statt bei 830 Euro, bei 924 Euro festzulegen und somit der Faustregel zu entsprechen, die die Deutsche Rentenversicherung Bund im Jahr 2023, dem Jahr des Inkrafttretens des Härtefallfonds, für die Prüfung auf Grundsicherungsanspruch empfohlen hatte.