Hinweise aus Asylverfahren zu Kriegsverbrechen
Berlin: (hib/STO) Im Rahmen von Asylverfahren bekannt werdende Hinweise zu Kriegsverbrechen sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/13512) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13063). Danach leitet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) solche Hinweise an die zuständigen Sicherheitsbehörden weiter. Dabei handelt es sich den Angaben zufolge meist um Zeugen- oder Opferberichte zu nicht näher bestimmbaren Ereignissen, die überwiegend keine konkreten Angaben zu Beschuldigten enthalten, sondern meist allgemeiner Natur sind.
Zur Fallzahlenentwicklung der von Anfang 2022 bis Mitte 2024vom Bamf eingehenden völkerstrafrechtlichen Hinweise gibt die Bundesregierung in der Antwort für die erste Hälfte des laufenden Jahres 350 Meldungen an nach 680 im Gesamtjahr 2023 und 540 im Gesamtjahr 2022.