24.10.2024 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Antwort auf Große Anfrage — hib 731/2024

Regierung kennt Zahl irregulär eingereister Ausländer nicht

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung kann keine Aussage darüber machen, wie viele „illegal eingewanderte Migranten“ sich nach derzeit aktuellem Stand in Deutschland aufhalten. Inwieweit die im Ausländerzentralregister (AZR) registrierten ausländischen Staatsangehörigen auf regulärem oder irregulärem Weg eingereist sind, könne aus den dortigen Daten nicht ermittelt werden, heißt es in der Antwort der Regierung (20/13311) auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion (20/11159).

Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hätten im Jahresdurchschnitt 2023 rund 2,6 Millionen Leistungsberechtigte nicht-deutscher Staatsangehörigkeit Regelleistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) erhalten, heißt es weiter. Die Summe der Zahlungsansprüche habe rund 19,9 Milliarden Euro betragen. Im Jahr 2015 seien es 1,41 Millionen Leistungsberechtigte gewesen - die Summe der Zahlungsansprüche habe bei 8,24 Milliarden Euro gelegen.

Die Bundesregierung ist der Vorlage zufolge der Auffassung, dass die Zahl der Langzeitgeduldeten reduziert und die Praxis der Kettenduldungen beendet werden sollen. Zu diesem Zweck sei am 31. Dezember 2022 das Gesetz zur Einführung des Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft getreten. Dieses solle als „Brücke“ für diejenigen geduldeten Menschen dienen, die schon lange in Deutschland leben und ihnen einen Weg aus dieser Duldung heraus in einen rechtssicheren Aufenthalt aufzeigen.

Ausgenommen seien nach Paragraf 104c Aufenthaltsgesetz diejenigen Personen, die sich nicht zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen oder wegen einer im Bundesgebiet begangenen vorsätzlichen Straftat verurteilt wurden. Dabei blieben Geldstrafen von insgesamt bis zu 50 Tagessätzen oder bis zu 90 Tagessätzen wegen Straftaten, die nach dem Aufenthaltsgesetz oder dem Asylgesetz nur von Ausländerinnen oder Ausländern begangen werden können, oder Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, die nicht auf Jugendstrafe lauten, grundsätzlich außer Betracht.

Geduldeten Menschen, die am Stichtag 31. Oktober 2022 seit fünf Jahren in Deutschland leben und die Voraussetzungen des Paragrafen 104c Aufenthaltsgesetz erfüllen, soll eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer von 18 Monaten erteilt werden. Im Übrigen gelte, „dass eine Ausländerin oder ein Ausländer zur Ausreise verpflichtet ist, wenn sie oder er einen erforderlichen Aufenthaltstitel nicht oder nicht mehr besitzt und ein Aufenthaltsrecht nicht mehr besteht“.