23.10.2024 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 729/2024

Tierschutzvorhaben für 2024 und 2025

Berlin: (hib/NKI) Mit der angekündigten Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes soll die verpflichtende Kennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung erweitert werden. Daneben wird die Ausweitung auf Rindfleisch vorbereitet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/13373) auf eine Kleine Anfrage (20/13113) der Gruppe Die Linke.

Zudem werde „für Mitte 2025“ eine Erweiterung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung angestrebt, um Haltungsstandards und Schutzvorkehrungen insbesondere zum Brandschutz für Mastputen, Junghennen, Bruderhähne sowie Elterntiere von Mast- und Legehühnern zu verbessern.

Haltungsanforderungen für Milchkühe und Mastrinder sollen in einem separaten Verordnungsverfahren ergänzt werden. Ein erster fachlicher Entwurf befinde sich derzeit in der Ausarbeitung, heißt es in der Antwort.