16.10.2024 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 705/2024

Ausschuss lehnt AfD-Forderungen zum Bürgergeld ab

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwoch einen Antrag der AfD-Fraktion für eine Neuorganisation des Bürgergeldes mit den Stimmen der übrigen Fraktionen und Gruppen abgelehnt.

In dem Antrag (20/10609) fordern die Abgeordneten, eine stärkere Fokussierung des Bürgergeldes auf die Arbeitsvermittlung. Im bestehenden Bürgergeldsystem würden manifest vermittlungsgehemmte, also faktisch nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eigentlich Sozialfälle seien, oftmals lediglich „in euphemistisch betitelten Maßnahmen geparkt, ohne einen nachhaltigen Nutzen für die weitere Integration in den ersten Arbeitsmarkt zu erreichen“, kritisieren die Abgeordneten.

Sie fordern deshalb eine Reform der sozialen Mindestsicherungssysteme des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII). Dabei soll unter anderem das bisherige Bürgergeldsystem bei gleichbleibenden Regelsätzen in eine „Arbeitsuchenden-Hilfe“ für ausschließlich jene SGB II-Leistungsberechtigte überführt werden, die tatsächlich und kurzfristig, also innerhalb von zwei Wochen, zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in der Lage sind. Die bisherige Sozialhilfe (SGB XII) soll bei gleichbleibenden Regelsätzen zu einer„Sozialhilfe-Neu“ entwickelt werden, mit dem Ziel, neben den bisherigen Sozialhilfeempfängern künftig auch Gruppen nur bedingt erwerbsfähiger SGB II-Leistungsberechtigter „passgenauer zu versorgen“.

Dazu gehören nach den Vorstellungen der AfD unter anderem bisherige Bürgergeldbeziehende, die in ihrer Gesundheit so stark eingeschränkt sind, dass sie seit mindestens sechs Monaten gar nicht oder weniger als drei Stunden täglich erwerbsfähig sind. Aber auch Menschen, die wegen Kinderbetreuung oder Pflege nicht mindestens drei Stunden täglich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen oder die an niederschwelligen Fördermaßnahmen teilnehmen, gehören dazu. Ferner fordert die Fraktion eine Wiedereinführung des Vermittlungsvorangs.

Die AfD-Fraktion betonte in der Sitzung, sie wolle erreichen, dass sich die Arbeitsvermittler wieder mehr auf ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können, indem sie sich nicht mehr in dem Ausmaß wie bisher um nicht vermittlungsfähige Menschen kümmern müssten.

Heftige Kritik für den Antrag hagelte es von den anderen Fraktionen: Die SPD-Fraktion bekräftigte, sie wolle Menschen mit Vermittlungshemmnissen eben nicht aufgeben. Sehr viele von ihnen hätten keinen Berufsabschluss, weshalb deren Qualifizierung absolut Sinn mache.

Die Linke warf den Antragstellern vor, die Schuld an Armut und Arbeitslosigkeit den davon betroffenen Menschen zuzuschieben. Angesichts der Finanzlage der Kommunen sei es zudem absurd, diesen noch mehr Kosten für die Sozialhilfe aufzubürden.

Die Grünen betonten, es gebe viele Gründe, den Antrag abzulehnen, von den dort veralteten und aus dem Zusammenhang gerissenen Zahlen abgesehen, sei dies vor allem das zum Ausdruck kommende Menschenbild.

Die FDP-Fraktion ergänzte kurz und knapp, sie lehne den Antrag ab, weil er Menschen in nützlich und unnützlich einteile, unnützlich seien für die AfD offenbar auch Frauen, die Kinder erziehen oder psychisch kranke Menschen.

Die CDU/CSU-Fraktion betonte, es sei vertane Lebenszeit, sich weiter mit diesem Antrag zu beschäftigen. Wenn man Menschen in die Sozialhilfe abschiebe, weil man sage, man könne sie nicht mehr gebrauchen, sei es nicht mehr weit, diese als „Taugenichtse“ abzustempeln.