16.10.2024 Ernährung und Landwirtschaft — Ausschuss — hib 704/2024

Agrarausschuss beschließt Tiergesundheitsrecht

 

Berlin: (hib/NKI) Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner Sitzung am Mittwoch dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tiergesundheitsrechts (20/12782) in geänderter Fassung zugestimmt. Im Omnibusverfahren stimmte der Ausschuss zudem mehrheitlich für eine Änderung des Weingesetzes (20/6874) sowie für Änderungen am Tabakerzeugnisgesetz (20/6314).

 

Mit dem Gesetz zum Tiergesundheitsrecht will die Bundesregierung Verstöße durch Landwirte und Transportunternehmer strenger und mit höheren Geldstrafen als bisher ahnden. Für den geänderten Entwurf stimmten die Ampel-Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP sowie die CDU/CSU-Fraktion und die Gruppe Die Linke, dagegen votierte die Fraktion der AfD.

 

Das nationale Tiergesundheitsrecht soll an EU-Recht angepasst werden, damit Verstöße mit höheren Geldstrafen geahndet werden können. Um der Verpflichtung der Sanktionierung des EU-Tiergesundheitsrechts nachzukommen, soll die Sanktionierung von Verstößen gegen das unmittelbar geltende EU-Tiergesundheitsrecht nun in einem eigenständigen, vom Tiergesundheitsgesetz unabhängigen Gesetz erfolgen.

 

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass insbesondere Verstöße gegen tiergesundheitliche EU-Vorschriften beim Verbringen innerhalb der Europäischen Union und dem Eingang in die Union von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs mit Geldstrafen belegt werden, aber auch Verstöße gegen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit und Identifizierung von gehaltenen Landtieren, Wassertieren und Zuchtmaterial mit Geldstrafen bis zu 30.000 Euro geahndet werden können.

 

Der Bundesrat hat sich dafür ausgesprochen, diesen Bußgeldrahmen auf 50.000 Euro zu erhöhen, weil bei einer Summe von maximal 30.000 Euro angesichts der Gewinnerzielung einiger großer Marktteilnehmer eine abschreckende Wirkung kaum zu erwarten sei. Die Bundesregierung (20/13155) ist dem Bundesrat bei dieser Änderung entgegengekommen.

 

Außerdem einigten sich Bundesregierung und Bundesrat darauf, dass Unternehmer, die Transportmittel nicht reinigen, desinfizieren und trocknen, „sanktioniert werden“ können, um die Einschleppung und Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern.

 

Mit den Änderungen am Weingesetz kann die Fläche reduziert werden, wenn, wie im Fall der deutschen Winzer, die Notwendigkeit besteht, ein drohendes Überangebot von Weinerzeugnissen zu verhindern. Vor allem die Anbaugebiete in Bayern sind davon betroffen.

 

Zudem wurde im Omnibusverfahren auch einer Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes zugestimmt. Dabei ging es um eine Anpassung der Anforderungen an Tabakkontrollpersonal der Überwachung.

 

Die Fraktion der SPD begrüßte das Omnibusverfahren. Das Weingesetz müsse bis Ende des Jahres auch noch den Bundesrat passieren, deshalb sei die Abstimmung sinnvoll. Die Änderungen im Tiergesundheitsrecht seien notwendig, um Tierseuchen vorzubeugen und eine Ausbreitung, wie beispielsweise der Afrikanischen Schweinepest, zu vermeiden.

 

Dem schloss sich die Rednerin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen an und verwies auf die Notwendigkeit, die Tierhaltung so zu gestalten, dass Tiere gesund aufwachsen und leben könnten.

 

Von Seiten der FDP hieß es, dass bei Nichtumsetzen des Tiergesundheitsrechtes ein Verbotsverfahren durch die EU gedroht hätte.

 

Die Redner der CDU/CSU-Fraktion zeigten sich erleichtert, dass das Weingesetz noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werde. Das Gesetz sehe vor, Überproduktionen zu verringern. Das helfe den Winzern, ihre Waren zu entsprechenden Preisen umzusetzen. Das Tiergesundheitsrecht sei national umzusetzen, weil es von der EU komme, jedoch bereiteten zusätzliche Dokumentationspflichten Sorgen.

 

Die Vertreter der AfD begründeten ihre Ablehnung für das Tiergesundheitsrecht mit Bürokratie und Dokumentationspflichten, die durch das Vorhaben stark ansteigen würden.

 

Vonseiten der Gruppe Die Linke kam Kritik am Zeitmanagement. Die Änderungen am Tiergesundheitsrecht lägen seit zwei Jahren vor, zudem sei bereits heute klar, dass 2026 erneut nachgebessert werden müsse. Das gewählte Omnibusverfahren diene nicht der Rechtsklarheit und sei in diesem Fall unübersichtlich für alle, die das Gesetzgebungsverfahren von außen beobachtet haben.

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