Handgeldzahlungen an abgeschobene Afghanen
Berlin: (hib/STO) Um „Handgeldzahlungen an die am 30. August 2024 abgeschobenen afghanischen Straftäter“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/13281) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12939). Wie die Fraktion darin schrieb, bekamen die 28 in ihre Heimat zurückgeführten verurteilten afghanischen Straftäter laut Medienberichten ein Handgeld in Höhe von jeweils 1.000 Euro.
Dazu führt die Bundesregierung in ihrer Antwort aus, dass die Zahlung von Handgeld im Fall der Maßnahme am 30. August das Ziel verfolgt habe, ein Abschiebungsverbot aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse in dem Herkunftsland auszuschließen. Dazu müssten die Handgeldmittel die Versorgung einer betreffenden Person in den ersten Monaten gewährleisten. Die Zuständigkeit für die Frage, ob, auf welcher Rechtsgrundlage und in welcher Höhe ein Handgeld an abgeschobene Personen ausgezahlt wird, liege bei den Ländern.